Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI-Act Unternehmen dazu, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden sowie Personen, die KI-Systeme im Auftrag einsetzen oder bedienen, über ausreichende KI-Kompetenz (AI Literacy) verfügen. Diese Kompetenz umfasst nicht nur ein grundlegendes technisches Verständnis der KI-Funktionsweise, sondern schließt ebenso das Wissen über rechtliche
Rahmenbedingungen, ethische Fragestellungen, Transparenz, Bias und mögliche Risiken ein. Die Art und Tiefe der Schulung müssen flexibel an die vorhandenen Kenntnisse, Rollen, Abteilungen und den konkreten Einsatzkontext angepasst sein – ein einfaches Lesen von Bedienungsanleitungen reicht nicht aus. Ab dem 2. August 2026 wird die Durchsetzung dieser Vorgabe möglich, wobei fehlende oder unzureichende Schulungsmaßnahmen bei späteren Prüfungen oder im Haftungsfall negativ bewertet werden können. Gleichzeitig bietet diese Regelung eine Chance: Sie stärkt das Risikobewusstsein, fördert den verantwortungsvollen Umgang mit KI und kann als strategischer Vorteil zur nachhaltigen Innovationsförderung genutzt werden.



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